Einbruchschutz

Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse beantragt werden.

Bei Maßnahmen zum Einbruch­schutz werden förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Zuschuss bis zu 1.600 Euro
  • Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
  • Für Eigentümer und Mieter
  • Sie können alternativ einen Kredit beantragen

 

Gefördert werden u.a.

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
  • Einbau von Türspionen
  • baugebundene Assistenzsysteme (z.B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
  • EInbau einbruchshemmender Garagentore und - Zugänge

Hier finden Sie alle Förderprogramme - Alles ganz ausführlich.

 

 

 

Stand: Mai 2021